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Klage gegen Stellar Blade erschwert Suchanfragen

by Nora Nov 09,2024

Stellar Blade vs

Eine amerikanische Filmproduktionsfirma hat eine registrierte Markenverletzung gegen Sony und den Entwickler Shift Up im Zusammenhang mit dem PS5-Action-Adventure-Hit Stellar Blade behauptet.

Stellar Blade von „Stellarblade“ wegen eingetragener Markenrechtsverletzung beider Marken verklagt Ordnungsgemäßregistriert

Stellar Blade vs

Shift Up, der Entwickler des PS5-Action-Adventure-Hits Stellar Blade, und Sony wurden von einem verklagt Filmproduktionsfirma namens „Stellarblade.“ Das im US-Bundesstaat Louisiana ansässige Filmunternehmen behauptete eine Markenverletzung und reichte den Fall Anfang des Monats bei einem Gericht in Louisiana ein.

Griffith Chambers Mehaffey, der Eigentümer des Stellarblade-Filmunternehmens , behauptete, dass ihr Unternehmen, das sich auf „Werbung, Dokumentationen, Musikvideos und Independent-Filme“ spezialisiert habe, durch die Verwendung des Namens durch Sony und Shift Up „geschädigt“ worden sei „Stellar Blade“ für das Spiel. Mehaffey bemerkte weiter, dass die Verwendung des Namens die Sichtbarkeit ihres Unternehmens im Internet beeinträchtigt habe, und behauptete, dass es Kunden, die nach „Stellarblade“ suchen, jetzt schwerer fällt, relevante Informationen zu finden, weil „Stellar Blade“ Suchergebnisse.

Mehaffeys Antrag beim Gericht beinhaltete auch Schadensersatz und Anwaltskosten als einstweilige Verfügung, die Shift Up und Sony daran hindert, die Marke „Stellar Blade“ und jede andere Variation des Namens in dieser Angelegenheit zu verwenden. Ebenso beantragte er beim Gericht, dass alle „Stellar Blade“-Materialien, die sich im Besitz der Spielefirmen befinden, an Mehaffey und seine Firma Stellarblade übertragen werden, damit sie sie „zerstören“ können.

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Mehaffey hat die Marke „Stellarblade“ im Juni 2023 registriert und anschließend eine Unterlassungserklärung an den Stellar Blade-Entwickler Shift ausgestellt Bis zum darauffolgenden Monat. In der Klage behauptete Mehaffey, dass er seit 2006 Eigentümer der Website stellarblade.com sei, die seit 2011 im Zusammenhang mit dem Betrieb seiner Filmproduktionsfirma genutzt werde.

In einer Erklärung gegenüber IGN sagte Mehaffeys Anwalt, es sei „schwer vorstellbar, dass Shift Up und Sony nichts von den etablierten Rechten von Herrn Mehaffey wussten, bevor sie ihre identische Marke übernahmen.“ Zum weiteren Kontext: Stellar Blade wurde erstmals 2019 unter dem Arbeitstitel „Project Eve“ angekündigt und 2022 in „Stellar Blade“ umbenannt. Im folgenden Jahr 2023 Berichten zufolge hatte Shift Up im Januar die Marke „Stellar Blade“ für das Blockbuster-PS5-Debüt des Studios registriert. Inzwischen wurde festgestellt, dass Mehaffey die Marke „Stellarblade“ im Juni 2023 registriert hatte, Monate nachdem Shift Up einen ähnlichen Namen angemeldet hatte.

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“Herr Mehaffey hat sich registriert die Domain STELLARBLADE im Jahr 2006 und hat die verwendet „STELLARBLADE“ ist seit fast 15 Jahren ein Name für sein Unternehmen. „Wir glauben an fairen Wettbewerb, aber wenn größere Unternehmen die etablierten Rechte kleinerer Unternehmen missachten, liegt es in unserer Verantwortung, einzustehen und unsere Marke zu schützen“, sagte Mehaffeys Anwalt gegenüber IGN in ihrer Aussage. „Die weitaus überlegenen Ressourcen der Angeklagten haben die Online-Suchergebnisse für STELLARBLADE faktisch monopolisiert, wodurch Herrn Mehaffeys seit langem etabliertes Unternehmen in die digitale Vergessenheit gedrängt und der Lebensunterhalt, den er sich über mehr als ein Jahrzehnt aufgebaut hat, gefährdet wird.“ Darüber hinaus argumentierte Mehaffey, dass beide Logos sowie der stilisierte Buchstabe „S“ in beiden Namen Gründe für die Angelegenheit seien und dass er sie als „verwirrend ähnlich“ beschrieben habe. Zudem ist zu beachten, dass die Rechte eines Markeninhabers grundsätzlich auch rückwirkend gelten können, d. h. der Markenschutz erstreckt sich über den Geltungsbereich des Anmeldedatums der Marke hinaus.

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